Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Vertragsannahmeerklärungen von Strulik, es sei denn, es wurden mündliche oder schriftliche individualvertragliche Vereinbarungen geschlossen, die hiermit im Widerspruch stehen. Sie sind Grundlage aller Verkäufe und Leistungen von Strulik einschließlich Beratung und Auskünften. Ist der Vertragspartner Unternehmer, erkennt er mit der Entgegennahme eines Angebotes, einer Auftragsbestätigung, spätestens aber mit der Erteilung eines Auftrags oder der
Entgegennahme einer Ware oder Leistungen, dass ausschließlich diese AGB für die gesamten Geschäftsbedingungen gelten sollen, jedenfalls dann, wenn es sich um laufende Geschäftsbeziehungen handelt, der Kunde keine eigenen AGB verwendet und der Kunde in Kenntnis der ausschließlichen Geltung der AGBs der Firma Strulik die vertraglich bedungene Leistung erbringt oder annimmt. Die AGB gelten auch für Ergänzungs- und Folgeaufträge. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind ausgeschlossen, es
sei denn ihrer Geltung wurde durch Strulik schriftlich zugestimmt. Bei sich widersprechenden AGB gelten die AGB jedenfalls so weit als sie einander entsprechen. Soweit sich die AGB nicht entsprechen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Vertragsinhalt

Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen oder irgendwelche technischen Angaben in unseren Prospekten bzw. Drucksachen sind unverbindlich.
Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung von Strulik maßgebend. Änderungen des Vertragsinhaltes sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.

3. Preise

Die Preise von Strulik verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, ab Werk unfrei. Sollten die Leistungen von Strulik mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erbracht werden und die Kostenfaktoren eine Änderung erfahren haben, so ist Strulik zu einer entsprechenden Anpassung des Preises bis zu 10 % ohne Zustimmung des Vertragspartners berechtigt, es sei denn, dass Strulik die Verzögerung zu vertreten hat. Die Zahlung des Kaufpreises hat, sofern nicht ausdrücklich ein Fälligkeitsdatum vereinbart ist, spätestens innerhalb 21 Tagen
nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Erstbestellung erfolgt die Lieferung der Waren nur mit Vorkasse bzw. per Nachnahme. Strulik kann in Einzelfällen auch Vorkasse verlangen. Bei Zahlungsrückstand und nicht pünktlicher Zahlung ab dem 22. Tag nach Rechnungsstellung entfallen zugestandene Skonti und Rabatte. Schecks und Wechsel werden lediglich erfüllungshalber angenommen, und zwar ausschließlich diskont- und spesenfrei. Sie gelten erst nach Einlösung und Gutschrift des Gegenwertes auf den Geschäftskonten von Strulik als Zahlung. Unsere Vertreter sind zum Inkasso ohne ausdrückliche schriftliche Inkassovollmacht nicht berechtigt.

4. Zurückbehaltung und Aufrechnung

Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche nicht zugestanden oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Abtretung fälliger und rechtskräftig festgestellter sowie vermeintliche Gegenansprüche von Strulik gegenüber an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Abtretungserklärungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung bzw. Bestätigung durch Strulik.

5. Versand, Lieferung, Abnahme und Gefahrübergang

Strulik ist in zumutbaren Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Mit der Übergabe an den Vertragspartner, den Spediteur, Frachtführer oder dergleichen geht die Gefahr auf den Vertragspartner über. Zu Transportversicherungen ist Strulik nur auf ausdrücklichen Wunsch zulasten des Vertragspartners verpflichtet. Rücknahme und Umtausch von Waren sind ausgeschlossen. Wird eine bestellte Ware ohne wichtigen Grund nicht übernommen, so ist der Vertragspartner verpflichtet, an Strulik, unbeschadet der Möglichkeit, einen weitergehenden Schadenersatz geltend machen zu können, eine pauschale Entschädigung bezogen auf den Kaufpreis i. H. v. 30 % zur Deckung der Kosten von Strulik ohne Nachweis zu zahlen. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Abrufaufträge werden von Strulik längstens 3 Monate zurückgestellt.
Strulik ist berechtigt, nach Ablauf dieser Frist ohne vorherige Mahnung oder Benachrichtigung dieser Lieferung vollständig auszuführen.
Bei Nichteinhaltung oder erfolglosem Ablauf einer von Strulik gesetzten 14-tägigen Nachfrist ist Strulik berechtigt, ohne weitere Abmahnung den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz im Rahmen der vorstehenden pauschalierten Regelung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Nicht abgenommene Ware ist für Strulik frei verfügbar. Ware, die auf Abruf gekauft oder zur Reparatur übernommen wird, lagert auf Gefahr des Käufers bzw. Vertragspartners.
Bei Reparaturen, die in der Werkstatt von Strulik durchgeführt werden, übernimmt Strulik für die An- und Ablieferung keine Gewähr, auch wenn diese durch eigene Fahrzeuge von Strulik erfolgen sollte.

6. Mängelhaftung

Hat der Vertragsgegenstand Mängel, so kann der Vertragspartner zunächst Nacherfüllung verlangen, wobei Strulik ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zusteht. Im Falle der Nachbesserung stehen Strulik zwei Versuche zu. Bleibt die Nacherfüllung erfolglos oder ist sie unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, ist Strulik berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung herabzusetzen. Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer, stehen bei unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und einer nur unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Vertragsgegenstandes diesem keine Mängel zu. Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, sind Sachmängel unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und Strulik anzuzeigen. Ansprüche wegen eines offensichtlichen Mangels der Ware kann der Besteller nur binnen 14 Tagen nach Wareneingang geltend machen. Soweit ein Mangel seine Ursache in dem vom Besteller selbst gestellten Material hat, entfällt jeder Mängelanspruch. Die Mängelansprüche setzen voraus, dass der Mangel unverzüglich nach Feststellung vor einer weiteren Ver- oder Bearbeitung schriftlich unter Angabe der Auftrags- und Lieferschein-Nr. von Strulik gemeldet wird und eine Probe/Muster der beanstandeten Ware zugesandt wird. Transportschäden sind auf dem Frachtbrief und dem Lieferschein zu vermerken und vom Fahrer mit Unterschrift zu bestätigen. Verdeckte Mängel, die erst nach Ver- oder Bearbeitung erkennbar werden, sind unverzüglich nach deren Feststellung Strulik gegenüber schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge nimmt Strulik die mangelhafte Ware zurück und liefert an ihrer Stelle einwandfreie Ware; stattdessen ist Strulik nach eigener Wahl berechtigt, nachzubessern. Gibt der Vertragspartner Strulik keine Gelegenheit, sich von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, ist Strulik so lange von der Verpflichtung zur Nachbesserung entbunden, bis Strulik die beanstandete Ware oder Proben davon zu Prüfzwecken erhalten hat. Gewährleistung und Haftung übernimmt Strulik nur für die Fertigung der gelieferten Ware, die nach der vom Vertragspartner vorgegebenen Spezifikation hergestellt wird und vom Vertragspartner nach einem speziellen Prüfverfahren getestet und freigegeben wurde, d.h. Strulik liefert kostenlos Ersatz der fehlerhaften Teile sowie sonstige Kosten entsprechend der Produkthaftpflichtversicherung der Firma Strulik. Die Haftung von Strulik ist auf den Umfang ihrer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Die Bedingungen der Produkthaftpflichtversicherung werden zum Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung gemacht und sind jederzeit bei der Firma Strulik einsehbar oder werden auf Wunsch ausgehändigt. Strulik übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für Rückruf- und Rücklaufaktionen jeglicher Art. Für die Nachbesserung und Ersatzlieferung leistet Strulik in gleicher Weise Gewähr wie für die ursprüngliche Lieferung und Leistung. Weitere Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit leitender Angestellter sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Strulik, außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise
vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungs-Gesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich schriftlich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Zugesicherte Eigenschaften liegen bezüglich des gesamten Vertragsverhältnisses nur dann vor, wenn solche schriftlich zugesichert worden sind. Sollte anwendungstechnische Beratung in Wort oder Schrift erfolgt sein, ist diese unverbindlich und entbindet den Vertragspartner nicht von seiner Pflicht, unsere Produkte auf die Verwendbarkeit für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke hin sorgfältig zu prüfen. Sollte hier dennoch eine Haftung unsererseits in Frage kommen, ist diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Schäden an der gelieferten Sache selbst, die infolge unsachgemäßer Behandlung oder durch natürliche
Abnutzung entstehen oder entstanden sind, stellen keine Sachmängel dar. Hierfür ist jede Haftung ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht im Kaufvertragsgegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), bestehen nur für solche typischerweise eintretenden,
bei Abschluss des Vertrages vorhersehbaren Schäden, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung der körperlichen Unversehrtheit oder des Lebens bei Mängel, die Strulik arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert hat.

7. Verjährung

Ansprüche für Mängel eines Bauwerkes oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihren üblichen Verwendungsweisen für ein Bauwerk verwendet wurden, und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. Alle übrigen Ansprüche des Vertragspartners verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche
von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch Strulik. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8. Reklamation

Im Reklamationsfall verpflichtet sich Strulik, die beanstandeten Gegenstände auf Mangelhaftigkeit werkseitig oder vor Ort untersuchen zu lassen. Soweit die Untersuchung ergibt, dass Strulik den Grund der Reklamation nicht zu vertreten hat, insbesondere, dass der Grund der Reklamation an einer unsachgemäßen Behandlung des Kaufgegenstandes durch den Vertragspartner liegt, ist der Vertragspartner verpflichtet, Strulik sämtliche aus der Überprüfung und Reparatur entstehenden Kosten zu erstatten. Bis zum Ausgleich der Kosten steht Strulik ein Zurückbehaltungsrecht an der Ware zu.

9. Eigentumsvorbehalt

Strulik behält sich das Eigentum an allen Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung jeglicher ihr aus der Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Vertragspartner zustehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Forderung aus dem offenen Saldo. Übersteigt der Schätzwert des Strulik als Sicherheit dienenden Vorbehaltsgutes die noch offenen Forderungen gegenüber Strulik um mehr als 50 %, so kann der Vertragspartner von Strulik die Freigabe von Sicherheiten verlangen Der Vertragspartner darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder
sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Vertragspartner Strulik hierüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten und ihr alle erforderlichen Informationen zu erteilen, die zur Durchsetzung des Eigentums von Strulik dienen. Kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung aus dem Vertrag gegenüber Strulik nicht nach, insbesondere tritt Zahlungsverzug ein, ist Strulik nach Setzen einer angemessenen Frist berechtigt das Vorbehaltsgut zurückzunehmen. Der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. Insoweit ist Strulik berechtigt, die Geschäftsräume und das Betriebsgrundstück des Vertragspartners zu betreten und das Vorbehaltsgut abzuholen. Die Abholung des Vorbehaltsgutes stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Der Vertragspartner ist berechtigt, das Vorbehaltsgut im Rahmen seines Geschäftsbereiches zu veräußern bzw. zu verarbeiten. Für diesen Fall tritt anstelle des Eigentumsanspruchs von Strulik die Forderung des Vertragspartners gegenüber dem Dritten, der aus der Veräußerung und Weiterverarbeitung herrührt, den der Vertragspartner insoweit an Strulik schon jetzt sicherungshalber abtritt. Strulik ist berechtigt, dann die Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. Strulik ist berechtigt, das Vorbehaltsgut auf Kosten des Vertragspartners gegen jedes Risiko zu versichern, sofern nicht der Vertragspartner auf Verlangen nachweist, dass er eine entsprechende Versicherung zugunsten Dritter abgeschlossen hat.

10. Leistungsstörungen, Sicherstellung und Verwertung

Strulik ist berechtigt, Geschäftsbeziehungen aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung abzubrechen und den jeweils auf Saldo mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen, wenn

A) der Zahlungsrückstand mindestens 10 % des offenen Gesamtsaldo ausmacht,
B) sich die Vermögensverhältnisse auf Seiten des Vertragspartners wesentlich verändert oder verschlechtert haben oder eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt,
C) der Vertragspartner bei Vertragsschluss unrichtige Angaben gemacht hat,
D) die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware verloren geht, erheblich beschädigt oder zerstört wird und andererseits der fällige Kaufpreis nicht ausgeglichen wird. Bei Fälligstellung des noch offenen Saldos aus den genannten Gründen erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden und verpflichtet sich, die Ware sofort an Strulik oder an einen von Strulik beauftragten Dritten zur Sicherung herauszugeben. Der Einschaltung eines Sequesters bedarf es nicht. Strulik ist ebenso wie ein von Strulik beauftragter und bevollmächtigter Dritter berechtigt, die Ware abzuholen und zu dessen Zweck die Geschäftsräume des Vertragspartners zu betreten. Nach entsprechender Fristsetzung und Rücktritt vom Kaufvertrag ist Strulik berechtigt, die Ware und eventuell andere Strulik übereignete Sicherheiten nach Ermessen von Strulik frei zu verwerten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erbringt Strulik ihre Lieferung frei von Rechten Dritter. Im Fall einer Schutzrechtsverletzung durch Strulik ist Strulik berechtigt, den Kaufgegenstand soweit abzuändern, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. Ist dies dem Auftragnehmer nicht zumutbar, so sind beide Seiten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche in diesen Fällen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Liegen Rechtsmängel vor, gilt die Regelung über Sachmängel.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich der Geschäftssitz von Strulik.

12. Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen AGB wirksam. Die Parteien vereinbaren, die ungültige unwirksame oder durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am ehesten entspricht. Dies gilt auch im Falle einer Lücke der AGB.

Stand 02.2023

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